Datenschutzerklärung für die Datenverarbeitung im Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines
Die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit für die Verarbeitung Ihrer Daten in diesem Online-Antrag liegt ausschließlich bei der Wahlbehörde (der Gemeinde-/Stadtverwaltung), über deren Verlinkung Sie auf diesen Onlineantrag geführt wurden. Alle Rechte, die Ihnen aus dem Datenschutzrecht - soweit sie für die Antragstellung eines Wahlscheines anwendbar sind - (Artikel 15 – 23 der europäischen Datenschutzgrundverordnung DSGVO), sind gegenüber dieser Wahlbehörde geltend zu machen.
Um Ihnen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unabhängig von der Informationspflicht des Verantwortlichen transparent zu machen, unterrichten wir Sie über die Inhalte der Verarbeitung nach Art. 13 DSGVO in der dort vorgesehenen Systematik.
Den Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen finden Sie im Impressum der Wahlbehörde / der Gemeinde / der Stadt, über deren Verknüpfung Sie dieses Onlineantragsformular aufgerufen haben. Ebenso die Kontaktdaten des bestellten Datenschutzbeauftragten.
Zweck der Verarbeitung Ihrer Daten auf diesem Onlineformular ist die Beantragung eines Wahlscheins für die Wahl, die Sie im Antrag ausgewählt haben. Unter Umständen lässt das Auswahlfenster für die Art der Wahl nur eine Auswahl zu. Durch diesen Onlineantrag soll die zuständige Wahlbehörde Ihrer Verpflichtung nachkommen können, berechtigten Wählern einen Wahlschein ausstellen zu können. Die gesetzlichen Grundlagen dazu finden sich je nach durchzuführender Wahl
- Bei Wahlen zum europäischen Parlament im § 26 der Europawahlordnung
- Bei Wahlen zum Deutschen Bundestag im § 17 Abs. 2 Bundeswahlgesetz in Verbindung mit § 27 der Bundeswahlordnung
- Bei Wahlen zum Landtag von Baden-Württemberg in § 22 des Gesetzes über die Landtagswahlen in Verbindung mit § 19 der Landeswahlordnung
- Bei Kommunalwahlen in Baden-Württemberg (Bürgermeisterwahlen, Gemeinderatswahlen, Kreistagswahlen) im § 7 Kommunalwahlgesetz von Baden-Württemberg in Verbindung mit § 10 Kommunalwahlordnung von Baden-Württemberg
- Bei Wahlen zum Landtag von Thüringen in § 19 des Thüringer Landeswahlgesetzes in Verbindung mit § 25 der Thüringer Landeswahlordnung
- Bei Kommunalwahlen in Thüringen (Bürgermeisterwahlen, Gemeinderatswahlen, Kreistagswahlen) im § 7 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit § 14 der Thüringer Kommunalwahlordnung
Die Daten werden nur innerhalb der Wahlbehörde verarbeitet. Die Komm.ONE als technische IT-Dienstleisterin speichert aus Nachweisgründen ein erforderliches Übertragungsprotokoll (siehe Datenschutzerklärung Komm.ONE).
Auskunft über die Dauer der Speicherung der Antragsdaten erhalten Sie von der verantwortlichen Stelle (Wahlbehörde - Gemeindeverwaltung).
Auch die Rechte nach den Artikeln 15 – 23, soweit diese bei dieser Art der Verarbeitung ermöglicht werden können, können Sie nur gegenüber der verantwortlichen Stelle geltend machen.
Sollten Sie der Auffassung sein, durch diese Verarbeitung in Ihren Rechten verletzt zu werden, haben Sie das Recht, sich bei der Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren.
Die Bereitstellung der innerhalb des Onlineantrags abgefragten Daten in den als Pflichtfelder bezeichneten Eingabefeldern ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn Sie auf diesem Weg einen Wahlschein beantragen wollen (siehe dazu die Verweise zur Rechtsgrundlage). Die Angaben zur abweichenden Empfängeranschrift ist optional und nur dann erforderlich, wenn der Wahlschein an eine andere als die Wohnanschrift zugestellt werden soll. Ohne die Bereitstellung dieser Daten kann Ihnen die Wahlbehörde auf diesem Antragsweg keinen Wahlschein ausstellen und zusenden. Sie müssten dann einen der anderen in den Wahlordnungen aufgeführten Antragswege wählen. Die freiwilligen Angaben zu den Kommunikationswegen sind für die Antragstellung nicht erforderlich und beeinträchtigen die Antragstellung nicht. Sie sind bei Bedarf hilfreich für die Kommunikation zwischen Antragsteller und Wahlbehörde.
Hinweis zur Verarbeitung
Über das Formular werden die für die Antragsstellung für die Ausstellung und Zusendung eines Wahlscheins für die jeweilige Wahl erforderlichen Angaben abgefragt (Vorname, Name, Wahlbezirksnummer, Wählernummer, Geburtsdatum, Wohnort, Straße, Hausnummer). Diese Daten sind erforderlich, um eine eindeutige Identifizierung des Antragstellers zu ermöglichen. Diese Daten werden zunächst nur im temporären Speicher auf Ihrem Endgerät zwischengespeichert. Erst wenn Sie nach der Prüfung Ihrer Eingaben auf der Übersichtsseite den Softwareschalter „senden“ klicken, werden Ihre Daten auf einer transportverschlüsselten Internetverbindung direkt in das örtliche Wählerverzeichnis der Wahlbehörde übermittelt, von der aus der Onlineantrag von Ihnen aufgerufen wurde. Eine Zwischenspeicherung auf anderen technischen Plattformen findet nicht statt. Die Komm.ONE als technische Dienstleisterin für die Übertragung speichert die übertragenen Daten innerhalb eines Protokollsatzes (zusätzlich mit einem Zeitstempel und der IP-Adresse). Es handelt sich dabei um Daten, deren Verarbeitung nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 des Landesdatenschutzgesetzes von Baden-Württemberg zulässig und in Verbindung mit der für die Wahlscheinbeantragung gesetzlich vorgegebenen Frist auch erforderlich ist. Die weitere Verarbeitung findet dann ausschließlich innerhalb der Wahlbehörde (Gemeinde) statt.
Datenschutzerklärung der Komm.ONE als technische IT-Dienstleisterin der Domain briefwahl.komm.one
Wir, die Komm.ONE (AöR), Weissacher Str. 15, 70499 Stuttgart (im Folgenden “ wir/unser(e) "), nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und halten uns streng an alle geltenden Gesetze und Vorschriften zum Datenschutz, insbesondere an die Datenschutzgrundverordnung, (DSGVO), das Bundes- und Landesdatenschutzgesetz und das Telemediengesetz (TMG). Die folgenden Erläuterungen geben Ihnen einen Überblick darüber, wie wir diesen Schutz sicherstellen und welche Daten wir zu welchem Zweck verarbeiten.