75. Jahre Grundgesetz - Nie wieder ist immer und jetzt!
Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland erlassen.
Daraus einige Auszüge:
- Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (Art. 1, 1)
- Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (Art. 2, 1)
- Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (Art. 3, 1)
- Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. (Art.4, 1)
Das Grundgesetz ist die verfassungsrechtliche Basis unserer Demokratie – ihm sind alle Demokratinnen und Demokraten verpflichtet.
Die Komm.ONE AöR steht als Anstalt des öffentlichen Rechts im Dienste der Bürgerinnen und Bürger, der Kommunen, des Landes Baden-Württemberg und der gesetzmäßigen Verfassung.
Unsere Aufgabe ist die Hilfe bei der Sicherung der Daseinsvorsorge durch IT-Leistungen – für alle Menschen, gleich welcher Herkunft, gleich welchen Glaubens.
Unsere über 2.000 Kolleginnen und Kollegen kommen aus 37 Nationalitäten. Sie alle setzen sich Tag für Tag ein für eine gemeinsame Zukunft, in der die unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechte auch weiterhin die Grundlage unseres Zusammenlebens sind.
Das 75jährige Bestehen des Grundgesetzes ist für uns ein Grund zur Freude, ein Moment für Dankbarkeit und ein Anlass, dafür einzutreten, dass unser höchstes gesellschaftliches Gut auch in Zukunft weiterhin Bestand hat: unsere Demokratie.
Nie wieder ist immer und jetzt!